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   RG, 03.04.1930 - III 1201/29   

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https://dejure.org/1930,13
RG, 03.04.1930 - III 1201/29 (https://dejure.org/1930,13)
RG, Entscheidung vom 03.04.1930 - III 1201/29 (https://dejure.org/1930,13)
RG, Entscheidung vom 03. April 1930 - III 1201/29 (https://dejure.org/1930,13)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff der Gegenwärtigkeit eines rechtswidrigen Angriffs. 2. Unter welchen Voraussetzungen sind gegen das Strafgesetz verstoßende Handlungen durch übergesetzlichen Notstand entschuldigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 23/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nothilfesituation - Objektive Beurteilung

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob nach der Sachlage zur Zeit der Tat die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 StGB objektiv gegeben waren (RGSt 64, 101, 102; BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl., § 32 Rdn. 27; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl., § 32 Rdn. 3).
  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 760/52

    Rechtsmittel

    Dem Urteil ist auch ausreichend zu entnehmen, dass der Angeklagte nach der Überzeugung des Schwurgerichts vor den einzelnen Züchtigungen die für den übergesetzlichen Notstand erforderliche gewissenhafte Güterabwägung vorgenommen hat (u.a. RGSt 62, 137, 138; 64, 101, 104; 77, 113, 116; BGHSt 2, 111, 114; 3, 7; BGH NJW a.a.O.) oder ihm wenigstens das Gegenteil nicht nachzuweisen ist.
  • BGH, 31.01.1969 - 2 StR 292/68

    Tatbestand der rechtfertigenden Notwehr - Entschuldigungsgrund der sog.

    Einmal läßt das Schwurgericht außer acht, daß nur solche Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt sind, mit denen der Täter einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff begegnet, und daß die Frage, ob ein Angriff noch gegeben oder schon beendet ist, ausschließlich von der wirklichen Sachlage zur Zeit der Tat abhängt (RGSt 64, 101).
  • BGH, 13.05.1958 - 5 StR 13/58

    Beurteilung des Vorliegens eines gegenwärtigen Angriffs i.S.d. § 53 Abs. 2

    Allerdings beantwortet sich die Frage, ob dem Angeklagten ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 53 Abs. 2 StGB drohte, allein nach den zur Zeit der Tat gegebenen tatsächlichen Verhältnissen (RGSt 64, 101, 102; BGHSt 3, 194, 196).
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